Punctaziun
Reglamaint, rangaziun e punctaziun da las trofeas da la società da chatschaders Tardanna
Tschiervi
Stangenlänge:
Messung entlang des äusseren Bogens vom unteren Rosenrand bis zur Spitze des Kronenendes, das den höchsten Längenmesswert ergibt.
Länge der Augsprosse:
Messung vom oberen Rosenrand bis zur Spitze des Sprosses.
Länge der Mittelsprosse:
Messung vom unteren Ansatzpunkt, der aus der Halbierung des Winkels zwischen Stangen- und Endenachse gebildet wird, bis zur Spitze der Sprosse.
Stangenumfang:
a) Messung an der schwächsten Stelle, zwischen Aug- und Mittelsprosse. Sprossen über der Mittelsprosse werden zur Krone gerechnet.
b) Messung an der schwächsten Stelle, zwischen Mittelsprosse und Krone.
Geweihgewicht:
Als Norm für die Geweihgewichtsfeststellung, die frühestens drei Monate nach der Erlegung erfolgen soll, gilt der kurz gekappte Schädel mit Nasenbein. Das Geweihgewicht ist im Regelfalle um 0,5 bis 0,7 kg herabzusetzen entsprechend der Grösse des Schädelabschnittes und dem Vorhandensein des Oberkiefers.
Auslage:
< 60 % der durchsch. Stangenlänge, 0 Punkte
60 - 70 % der durchsch. Stangenlänge, 1 Punkt
70 - 80 % der durchsch. Stangenlänge, 2 Punkte
> 80 % der durchsch. Stangenlänge, 3 Punkte
Anzahl Enden:
Als Enden werden Erhebungen von 2 cm und mehr über der Stangenoberfläche gerechnet.
Zuschläge (Schönheitspunkte)
a Farbe:
Hellgrau, gelblich oder künstlich gefärbt, 0 Punkte
Grau bis mittelbraun, 1 Punkt
Dunkelbraun bis schwarz, 2 Punkte
b Perlung:
0 - 2 Punkte
c Spitzen der Enden:
0 - 2 Punkte
d Eissprossen:
Kurz, 2 – 10 cm einseitig, 0 Punkte - beidseitig, 0.5 Punkte
Mittel, 10.1 – 15 cm einseitig, 0.5 Punkte - beidseitig, 1 Punkt
Lang, > 15 cm und mehr einseitig, 1 Punkt - beidseitig, 2 Punkte
e Krone:
Kurz, 2 – 10 cm, mittel 10 - 15 cm, lang über 15 cm
5 – 7 kurz, 1-2 Punkte
5 – 7 mittel, 3-4 Punkte
5 – 7 lang, 4-5 Punkte
8 – 9 kurz, 4-5 Punkte
8 – 9 mittel, 5-6 Punkte
8 – 9 lang, 6-7 Punkte
10 und mehr kurz, 6-7 Punkte
10 und mehr mittel, 7-8 Punkte
10 und mehr lang, 9-10 Punkte
Abzüge:
Als Fehler gelten u.a. ungleichmässige Stellung der Stangen, deutlich ungleiche Stangenlänge, ausgesprochene Asymmetrie des Geweihes und Unregelmässigkeiten der Aug-, Eis- und Mittelsprosse, sofern diese nicht über die Wertung der Länge der jeweiligen Sprosse bereits erfasst sind.
Chavriöl
Stangenlänge:
Messung an der Aussenseite der Stange vom unteren äusseren Rosenrand, der Krümmung der Stange folgend, bis zur Spitze.
Gewicht des trockenen Gehörns:
Gewogen wird frühestens drei Monate nach der Erlegung. Bei ganzem Schädel mit Oberkiefer (ohne Unterkiefer), ist je
nach Grösse des Schädels 65 bis 90 g abzuziehen.
Volumen des Gehörns:
Die Volumsfeststellung erfolgt durch Eintauchen der Stangen, ausser Schädel und Rosenstöcke, in Wasser und Berechnung in cm3.
Für die Trophäen unter 130 Punkten ist jedoch in der Praxis die Methode zulässig, nach welcher für das Gewicht und Volumen eine einzige Punktzahl errechnet wird.
(Multiplizieren des Gewichtes mit dem Faktor 0,225 - bei Trophäen die noch nicht ein Jahr asgetrocknet sind).
Auslage:
Messung an der Stelle, an der die innere Entfernung der Stangen einschliesslich der Spitzen der Enden am grössten ist.
sehr eng (unter 30 %) 0 Punkte - der durchschn. Stangenlänge
ng (30 % - 35 %) 1 Punkt
mittel (35 % - 40 %) 2 Punkte
gut (40 % - 45 %) 3 Punkte
sehr gut (45 % - 75 %) 4 Punkte
abnorm (> 75 %) 0 Punkte
Zuschläge (Schönheitspunkte)
a Farbe:
Hell oder künstlich gefärbt, 0 Punkte
Gelb oder hellbraun, 1 Punkt
Mittelbraun, 2 Punkte
Dunkelbraun ohne Glanz, 3 Punkte
Dunkel - fast schwarz, 4 Punkte
b Perlung:
Glatt - fast ohne Perlung, 0 Punkte
Schwach geperlt, 1 Punkt
Mittelmässig geperlt (kleine ziemlich zahlr. Perlen), 2 Punkte
Gut geperlt (kleine Perlen auf allen Stangenteilen), 3 Punkte
Sehr gut geperlt (reiche Perlung auf allen Stangenteilen), 4 Punkte
c Rosen:
Schwach (schmal und niedrig), 0 Punkte
Chamuotsch
Länge der Schläuche:
Messung vom unteren Rand des Schlauches über die äussere Krümmung bis zur Spitze der Hakelung.
Höhe der Krucke:
Messung von der Schädelnaht zwischen den Schläuchen bis zur höchsten Stelle der Schlauchkrümmungen. Der obere Endpunkt wird mit Hilfe eines Lineals festgestellt, das auf die höchsten Punkte beider Schlauchkrümmungen gelegt wird.
Umfang des stärksten Schlauches:
Messung an der stärksten Stelle einschliesslich Pechbelag.
Auslage der Krucke:
Messung des grössten Abstandes der höchsten Punkte der Schlauchkrümmungen, von Mitte zu Mitte der Schläuche. Abnorm weite Auslage darf nicht höher bewertet werden als die Kruckenhöhe.
Zuschläge (Alterspunkte):
6 bis 10 Jahre, 1 Punkt
11 und 12 Jahre, 2 Punkte
13 Jahre und mehr, 3 Punkte
Abzüge:
Der Abzug für Pechbelag (höchstens 5 Punkte) wird dadurch gefunden, dass die Differenz zwischen der Punktzahl für den stärksten Schlauchumfang mit und ohne Pechbelag, vermindert um die Zahl 1, ermittelt wird.
Macun
Länge der Hörner:
Messung, der äusseren Krümmung folgend, vom unteren Rand des Hornes bis zu seiner Spitze. Das Messband darf nicht in die Ringelungen (Einschnürungen, Rillung) eingedrückt werden.
Umfang der Hörner:
Messung an der stärksten Stelle zwischen zwei Wülsten.
Auslage des Gehörns:
Messung des grössten Abstandes der Aussenflächen der Hörner. Die Auslage darf nicht mit mehr Punkten bewertet werden als der Durchschnitt der Länge der Hörner beträgt.
Zuschläge (Schönheitspunkte)
a Farbe:
Schwarz, 1 Punkt
Braun, 2 Punkte
Grau oder gelb, 3 Punkte
b Wulstbildung:
Schwach, 1 Punkt
Mittel, 2 Punkte
Stark, 3 Punkte
c Schwung der Hörner:
Für harmonisch geschwungene Hörner bis zu 3 Punkten.